Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen".
Das Gremium setzt gemeinsame Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte in Gemeinschaft. Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung, z.B.:
- bei der örtlichen Gottesdienstordnung
- beim Opferplan
- in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- beim Bau und der Erhaltung der Gebäude
- im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- bei Festen der Gemeinde
- bei der Organisation von Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind. Er wird sich auch um gemeinsame geistliche Erfahrungen bemühen sowie um eine gegenseitige Respektierung unterschiedlicher Ausprägungen von Frömmigkeit.